Rechtsanwalt Holger Lerdon
Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
angestellter Rechtsanwalt
Herr Lerdon war über zwanzig Jahre Fachanwalt für Familienrecht . Seine Zusatzausbildung ermöglicht es ihm, Sie in Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten, dabei insbesondere
- bei Ihrer Scheidung,
- in Unterhaltssachen,
- in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten,
- in Wohnungszuweisungssachen und
- in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
optimal zu vertreten und zu betreuen.
Rechtsanwalt Lerdon arbeitet seit dem Jahr 1978 als Rechtsanwalt und kann daher auf lange, erfolgreiche Berufsjahre zurückblicken, in denen er umfangreiches Spezialwissen und Erfahrungen im Familienrecht und dessen Randrechtsgebieten erworben hat. Bis Juli 2013 war Herr Rechtsanwalt Lerdon neben Herrn Rechtsanwalt Ehrich Sozius der Kanzlei. In unterstützender Form bleibt er den Rechtsanwälten Lerdon & Ehrich weiterhin erhalten.
Aufgrund seiner Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die in regelmäßigen Abständen von ihm wahrgenommen wurden, dürfen Sie darauf vertrauen, kompetent vertreten zu werden, einerlei ob deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.
Im Laufe der vielen Berufsjahre vertrat Herr Rechtsanwalt Lerdon eine Vielzahl von Mandanten aus dem gesamten europäischen und außereuropäischen Ausland, in Familiensachen dabei mit Schwerpunkt aus der Türkei und Polen.
Mandanten nahezu jeder denkbaren Nationalität wurden von ihm vertreten (z.B. mit Herkunft aus dem Irak, Iran, Afghanistan, Rußland, Philippinen, Australien, vielen afrikanischen Nationen, Chile, USA etc.), wobei dann u.a. das Scheidungsrecht dieser Länder Grundlage war.
In erster Linie kommt es natürlich auf die Anwendung deutschen Rechts an. Selbstverständlich sind Sie auch dann bei Rechtsanwalt Lerdon gut aufgehoben.